In den letzten Wochen des Schuljahres 2021/22 konnten die Schulen auf Grund sinkender
COVID-19-Infektionszahlen Schritt für Schritt in die Normalität zurückkehren.
Die aktuelle Situation ermöglicht es, nun auch die verbleibenden Maßnahmen aufzuheben.
Nach Mittwoch, 1. Juni 2022, werden die PCR-Testungen an den Schulen bis auf
Weiteres eingestellt. Das bedeutet auch, dass die Testlogistik eingestellt wird.
Bei auftretenden Infektionsfällen in einer Klasse können jedoch weiterhin bedarfsgerecht
Antigen-Schnelltests durchgeführt werden.
Selbstverständlich werden die Lockerungsmaßnahmen evaluiert und das Infektionsgeschehen
genau beobachtet. Bei veränderter Risikolage werden auch zukünftig entsprechende
Testsysteme bereit gestellt werden.
Mit Montag, 25. April 2022, wird ein weiterer Schritt in Richtung eines normalen Schulbetriebs gesetzt:
Für alle Schülerinnen und Schüler entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
Auch für das gesamte Personal und für externe Personen entfällt die Maskenpflicht im gesamten Schulbereich.
Die Regelung, dass bei erhöhtem Infektionsgeschehen am Standort temporär schulautonom eine Maskenpflicht für einzelne Klassen oder den Standort verfügt werden kann, bleibt bestehen.
Ein PCR-Test pro Woche für alle Schüler/innen wird fortgesetzt.
Schülerinnen und Schüler haben außerhalb der Klassen- und Gruppenräume eine Maske (bis zur 8. Schulstufe MNS, ab der 9. Schulstufe FFP2-Maske) zu tragen.
Alle externen Personen sowie nicht geimpftes oder nicht genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal haben in allen Schulen und vom Bund erhaltenen Schülerheimen im gesamten Schul- oder Internatsgebäude eine FFP2-Maske zu tragen.
Der verpflichtende tägliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr entfällt für Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für Schüler/innen. Das bedeutet, dass auch der Covid-Ninja-Pass nach den Osterferien nicht mehr eingesetzt wird.
Die Schüler/innen müssen zumindest einen PCR-Test pro Woche erbringen. Zusätzliche Antigentests können weiterhin nach Bedarf durchgeführt werden – das heißt insbesondere dann, wenn es Infektionsfälle in einer Klasse oder Häufungen an einer Schule gibt. Nehmen Schüler/innen nicht an der PCR-Testung an der Schule teil, jedoch am Unterricht, so müssen sie ein PCR-Testergebnis spätestens am darauffolgenden Tag vorlegen.
Grundsätzlich gilt wieder die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler. Möglichkeiten für Risikogruppen entnehmen Sie bitte dem zugehörigen Erlass.
Bei Vorliegen von bestätigten Verdachtsfällen werden nicht mehr automatisch ganze Klassen auf Distance Learning umgestellt. Es besteht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, dass die Bildungsdirektion eine entsprechende Verordnung erlässt. Auch kann bei entsprechender Risikolage schulautonom für einen begrenzten Zeitraum eine Maskenpflicht für einzelne Klassen verfügt werden.
Externe Personen können wieder an die Schule kommen (Unterrichtsprojekte, Aufführungen,...)
Mit Samstag, 5.3., entfällt die FFP2-Masken-Pflicht für geimpftes und
genesenes Lehr- und Verwaltungspersonal sowie für externe Personen in
Klassen- und Gruppenräumen und Lehrer/innen-/Konferenzzimmern. In den
allgemein zugänglichen Bereichen des Schulgebäudes, in denen es zu Gedränge
und starker Durchmischung kommen kann (z. B. Gängen) gilt weiterhin
FFP2-Masken-Pflicht. Diese Bestimmungen gelten auch für das Internatspersonal.
Die Sicherheitsphase wird bis 26. Februar weitergeführt.
Der Präsenzunterricht in den einzelnen Klassen nach Stundenplan bleibt grundsätzlich aufrecht.
Eltern können ihre Kinder bei Bedenken jedoch zu Hause lassen. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Ich würde Sie jedoch bitten, mir per Schoolfox bekanntzugeben, wenn Ihr Kind nicht in die Schule kommt.
Flächendeckendes Distance Learning ist nicht vorgesehen. Die Schülerinnen und Schüler, welche zu Hause sind, werden aber über den Lernstoff informiert.
Schriftliche Leistungsfeststellungen wie Schularbeiten oder Tests können nach Einschätzung der Lehrpersonen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen stattfinden.
Für Kinder, die in der Schule sind, gilt: es ist im gesamten Schulgebäude (auch in den Klassen- und Gruppenräumen) ein Mund – Nasen – Schutz zu tragen.
Alle Kinder, die in der Schule sind, absolvieren Antigen- und PCR – Tests.
Elternbrief zu den Corona-Maßnahmen im November 2021
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
informiert über den aktuellen Schulbetrieb in der Covid-19-Krise:
Schulbetrieb ab 22. November 2021
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
gibt eine Anleitung für Covid-19 Selbsttests per Video:
Anleitung zum Selbsttest